Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Malte Huber und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Malte Huber und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass Malte Huber schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, den Vertragsabschluss bestätigt.

3. Leistungen und Preise

Malte Huber kann sich zur Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von Malte Huber erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge nach § 611 ff. BGB. Malte Huber behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist Malte Huber berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

3.1. Installationsleistungen

Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte aufgrund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entsprechen. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc.), so werden diese Leistungen zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch Malte Huber.

3.2. Reparatur- und Wartungsleistungen

Für die Leistungen von Malte Huber sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen – unabhängig vom Ergebnis – zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von Malte Huber nicht zu vertreten ist. Malte Huber kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn:

  • der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt,
  • ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist,
  • der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat,
  • der Auftrag storniert wurde und Malte Huber bereits auf dem Weg zum Kunden war oder der Auftrag während der Ausführung storniert wird.

Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Malte Huber zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet Malte Huber, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Malte Huber beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt Malte Huber keine Haftung. Bei Kundenwunsch, das Gerät unrepariert zurückzuerhalten, erhebt Malte Huber eine Überprüfungspauschale von 70,00 €. Einsatzpauschale für vor-Ort-Service inkl. Anfahrt und erste Stunde: 150,00 €. Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3. Beratungsleistungen, Schulung, Einweisung

Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Malte Huber hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei Malte Huber zustande.

3.4. Lieferung von Waren

Malte Huber bietet den Versand gegen Vorkasse, eine Direktlieferung oder eine Selbstabholung im Laden an. Beim Versand der Ware bis zu einem Gewicht von 12 Kilogramm gegen Vorkasse wird eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale von 9,90 € erhoben. Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat Malte Huber seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über. Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Software sowie mietweise überlassene Waren verbleiben beim Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern. Beschädigungen und Verlust werden dem Kunden berechnet.

3.5. Preise

Malte Huber hält sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, E-Mail) 14 Tage gebunden, mit Ausnahme von Aktionsangeboten, die zeitlich oder in der Menge beschränkt sind. Bei nach Angebotsabgabe auftretenden Lieferschwierigkeiten oder Abkündigung des Produkts besteht kein Anspruch auf Beschaffung. Für die Standardserviceleistungen ist die gültige Preisliste im Laden zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Auftraggeber maßgebend.

4. Zahlungspflichten

Die Rechnungen von Malte Huber sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig (ohne Abzug). Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.

5. Informationspflichten

Der Auftraggeber ist bei der Bestellung von Leistungen/Waren verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten Malte Huber mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann Malte Huber vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt muss schriftlich oder per Telefon erfolgen.

6. Gewährleistung und Haftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, Malte Huber die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten. Malte Huber haftet für andere Schäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Malte Huber, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Malte Huber zurückzuführen sind.

7. Eigentumsvorbehalt

Malte Huber behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Malte Huber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von Malte Huber beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich Malte Huber davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von Malte Huber zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von Malte Huber hinzuweisen.

8. Schutzrechte

Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber Malte Huber dafür, dass er die von Malte Huber geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten Malte Huber im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. Malte Huber weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. Malte Huber verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners an Dritte weitergegeben werden, sofern wir hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollten.

9. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Malte Huber und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von Malte Huber Gerichtsstand. Malte Huber ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Malte Huber Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.